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20.01.2015

Besonderes Kirchgeld

Arbeitsfelder

Das so genannte besondere Kirchgeld ist eine Kirchensteuerart. Es ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.
Bildunterzeile Flyer "Besonderes Kirchgeld" 

Erhoben wird es von Kirchenmitgliedern, die kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen und deren Ehemann oder Ehefrau keiner steuererhebenden Kirche angehört, deshalb nicht kirchensteuerpflichtig ist. Klassisches Beispiel: Der alleinverdienende Familienvater ist konfessionslos, Frau und Kinder dagegen evangelisch. Das heißt, die Familie - mehrheitlich evangelisch - zahlt keine Kirchensteuer. Hier fällt nun Kirchgeld an.

Ausgangspunkt ist das gemeinsame Familieneinkommen beider Eheleute. Das Kirchgeld richtet sich nach dem "Lebensführungsaufwand". Damit ist der Teil des gemeinsamen Einkommens gemeint, der der oder dem kirchenangehörenden Ehepartnerin bzw. Ehepartner rechtlich zusteht. Ein Teil, über das sie oder er selbstständig verfügen kann.

Ist das Kirchgeld - böse gefragt - eine "Steuer für Ausgetretene"? Nein, sagt die rheinische Kirche. Es geht darum, die Mitglieder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Mitfinanzierung kirchlicher Aufgaben heranzuziehen. Schließlich ist die Kirche ja eine Solidargemeinschaft.

"Besonderes Kirchgeld - gerecht und solidarisch" heißt die Broschüre der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) mit Informationen zum Kirchgeld. Sie steht hier zum Download bereit.