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Abendmahlsgemeinschaft

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Im Abendmahl feiert die Kirche die Gemeinschaft mit Jesus Christus. Diese Gemeinschaft geht weit über die Grenzen der eigenen Kirche hinaus

Darum sind zum Abendmahl in der Evangelischen Kirche im Rheinland Christinnen und Christen aus allen Konfessionen eingeladen. Über die Abendmahlseinladung an einzelne hinaus gibt es offizielle Vereinbarungen zwischen den Kirchen. Die bedeutendste Vereinbarung ist die „Leuenberger Konkordie“ von 1973, in der fast alle evangelischen Kirchen in Europa und einige Kirchen in Lateinamerika eine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft bilden, die „Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa (GEKE)“. Vereinbarungen bestehen auch mit der United Church of Christ in den USA, der Evangelisch-methodistischen Kirche und dem Katholischen Bistum der Altkatholiken.

Keine Abendmahlsgemeinschaft besteht mit den orthodoxen Kirchen und der Römisch-katholischen Kirche. Die Römisch-katholische Kirche lehnt – vor allem wegen eines unterschiedlichen Amtsverständnisses – die Abendmahlsgemeinschaft und die Eucharistische Gastfreundschaft (Einladung zum Abendmahl) ab. Ausnahmen bestehen nur in besonderen Einzelfällen. Vor allem wegen der vielen konfessionsverbindenden Familien und Ehen ist die Evangelische Kirche bemüht, in der Frage der Abendmahlsgemeinschaft Fortschritte zu erzielen.