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17.11.2015

Rundfunkbeauftragte bei WDR, SWR, SR und Privatfunk

Arbeitsfelder

Aufgrund der Rundfunkstaatsverträge in den einzelnen Bundesländern sind den Kirchen auf allen Sendeplätzen Sendeminuten für Verkündigungssendungen eingeräumt.

Diese kirchliche Rundfunkarbeit in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ebenso wie bei den Privatradios nehmen die Rundfunkbeauftragten beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), beim Südwestrundfunk (SWR), beim Saarländischen Rundfunk (SR) sowie beim Privatfunk in NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland wahr. Mit den Sendungen erreichen die Kirchen täglich Millionen Menschen mit biblischen und kirchlichen Themen.