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23.11.2015

Gemeinsame Kirchensteuerstelle

Arbeitsfelder

Die Gemeinsame Kirchensteuerstelle beim Landeskirchenamt ist für das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland zentral für die Kirchensteuersachbearbeitung zuständig.

Im Auftrag der Kirchengemeinden und Verbände nimmt die Gemeinsame Kirchensteuerstelle unter Beachtung der jeweiligen Kirchensteuerbeschlüsse folgende Aufgaben wahr:

Anträge
Bearbeitung von

Einsprüche
für Kirchenmitglieder mit Wohnsitz in NRW: Bearbeitung von Einsprüchen gegen die Festsetzung der Kirchensteuer

Beratung
Beratung der