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Religionsunterricht konfessionell

Bildung

Angesichts der Tatsache, dass es sehr verschieden zusammen gesetzte Lerngruppen gibt, stellt sich die Frage, wann man von evangelischem Religionsunterricht sprechen kann und wann nicht.
Bildunterzeile Theodor-Fliedner-Gymnasium in Düsseldorf 

Ist zum Beispiel Religionsunterricht in einer Lerngruppe aus dem Berufsvorbereitungsjahr, in der nur ein einziger evangelischer Schüler am Religionsunterricht teilnimmt, überhaupt noch evangelischer Unterricht? Diese Frage ist dann mit „ja“ zu beantworten, wenn dieser Unterricht von einer vozierten oder ordinierten evangelischen Lehrkraft gemäß evangelischem Lehrplan erteilt wird. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche ist für die Schülerinnen und Schüler keine Teilnahmebedingung.

Wenn hingegen eine Lehrkraft ohne kirchliche Beauftragung oder ohne Berücksichtigung des gültigen Lehrplans unterrichtet, ist dies nach unserem Verständnis kein evangelischer Unterricht, selbst wenn alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler evangelisch sein sollten.

Häufig ist zu hören, dass es überholt sei, in konfessionell unterschiedlichen Lerngruppen zu unterrichten. Wir sind der Auffassung, dass es wichtig ist, erst einmal in seiner eigenen Konfession sprachfähig zu werden, ehe man mit Menschen anderer Herkunft und Prägung darüber ins Gespräch kommen kann, was einem selber an seiner Konfession wichtig ist.

Detailliertere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der EKD-Denkschrift „Identität und Verständigung“, die Sie hier downloaden können sowie im rheinischen Positionspapier zum evangelischen Religionsunterricht.

Welche reichhaltigen Kooperationsmöglichkeiten es zwischen katholischem und evangelischem Religionsunterricht gibt, haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland beschrieben: http://www.rpz-bayern.de/dld/kooperation_evangelischem_katholischem_religionsunterricht.pdf  

Ausführliche rechtliche Informationen rund um den Religionsunterricht in NRW (ekvw.de)