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Entschuldigung

Passionszeit

Artikelbild Passionszeit (Foto: www.elkb.de) 
Es ist schon merkwürdig mit dem Kirchenjahr: Kaum ist ein Christusfest beendet, beginnen schon die Vorbereitungen auf das nächste große Ereignis. Mit dem Einpacken der Krippenfiguren für das nächste Weihnachtsfest ist schon wieder Besinnung und Umkehr angesagt.

Sind Christen Spaßbremsen, weil sie auf einer Vorbereitungszeit der Buße vor den großen christlichen Festen bestehen? – Nein! Wir besinnen uns nur auf das Wesentliche in unserem Leben!

Vor dem Osterfest geht es um das, was Leid (Passion) verursacht.

Was ist jeweils unsere Schuld und wie gehen wir mit ihr um?

Verleugnen oder verharmlosen wir sie. Oder schieben wir unser Versagen auf Andere? Oder stehen wir zu unserem Vergehen?

Finanzschulden kann man zurückzahlen. Manche materiellen Schäden lassen sich wieder gut machen. Persönliche und seelische Schäden aber kann man niemals ungeschehen machen. Deshalb kann sich Niemand von seiner eigenen Schuld befreien.

Zu einer Entschuldung ist immer zweierlei nötig:

1. Der Schuldige bittet die Person, an der er schuldig wurde, um Entschuldigung.

2. Die geschädigte Person entspricht der Bitte um Entschuldigung und entschuldigt den Schuldigen.

Wenn Gottes Geschöpfe leiden müssen, dann ist auch Gott immer mit betroffen. Deswegen kann uns letzten Endes nur Christus von unserer Schuld freimachen und zu einem unbeschwerten Leben verhelfen, weil er unsere Schuld getragen hat und für uns am Kreuz gestorben ist.

Wenn eine Pressemitteilung mit der Überschrift getitelt wird: „X hat sich bei Y wegen Z entschuldigt“, dann muss diese Meldung als Fake-News gebrandmarkt werden.

Eine gesegnete Vorbereitungszeit auf das Auferstehungsfest und einen aufrichtigen Umgang mit Ihrer Schuld wünscht Ihnen

Reinhard Feyka,
Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Bergisch Born
http://bb-kirchengemein.de/