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Maßnahmenkatalog zum Umgang mit der Corona-Krise
Aktuelles
Aufgrund staatlicher, kommunaler und kirchlicher Empfehlung bzw. Anordnung und unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregeln zur Infektionsvermeidung beschließt das Presbyterium für den Bereich der Ev. Kirchengemeinde Jüchen ab sofort Folgendes:
- Gottesdienste: Bis auf Weiteres finden keine statt. Die Predigtstätten bleiben geschlossen.
- Amtshandlungen: Taufen, Trauungen, Konfirmationen, Jubiläen etc. werden verschoben. Beerdigungen finden direkt am Grabe statt (max. 10 Teilnehmer).
- Gemeindekreise: Bis auf Weiteres werden alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit inklusive Freizeiten und Ferienmaßnahmen bzw. alle Angebote für Erwachsene und Senioren ausgesetzt. Die Gemeindehäuser bleiben zu.
- Gemeindebüro: Es wird - ohne Publikumsverkehr - weitergearbeitet.
- Erreichbarkeit: Über Telefon, Email, WhatsApp, Facebook, Instagram.
- Kommunikation: Alle wichtigen Nachrichten werden auf unserer Homepage veröffentlicht
- Gemeindezeitung: Ziel bleibt, diese zu verteilen bzw. in schmaler Ausgabe weiterhin heraus zu geben.
- Information: Sie geschieht über menschliche Multiplikatoren, wobei dem JugendTeam und dem Mitarbeitendenkreis (Presbyterium und Sprecher der Erwachsenen-Gemeindekreise) eine wichtige Rolle zukommt.
- Mitarbeiter: Alle Angestellten der Kirchengemeinde verrichten unter veränderten Bedingungen und eigenverantwortlich Tätigkeiten, die ihrer Dienstanweisung entsprechen.
- Verkündigung: Unsere Gemeindeglieder werden über neue Formen geistlich versorgt und im Glauben gestärkt. Für die Erwachsenen gibt es zwei Angebote:
Zeitgleich. Gebetsgemeinschaft Jüchen bzw. Inspiriert. Sonntagswort Jüchen. - Seelsorge: Die Ansprache über Telefon und andere moderne Medien spielt eine große Rolle und soll gegen Vereinsamung helfen bzw. das Gefühl der Solidarität fördern.
- Diakonie: Jugendliche machen das Angebot, für Hilfsbedürftige Lebensmittel und Medikamente einzukaufen und anzuliefern.
- Einführung des neuen Presbyteriums: Laut Beschluss des Kreissynodalvorstandes gelten die neugewählten Mitglieder des Presbyteriums mit Ablauf des 29. März 2020 als eingeführt, sofern sie das Amtsgelübde abgegeben haben. Die wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums sind an ihr Gelübde zu erinnern. Die Kirchengemeinde ist über die Einführung der Presbyterinnen und Presbyter im vereinfachten Verfahren zu informieren.
In allem Mühen und Sorgen dieser Tage erleben wir auch viel Phantasie und Hilfsbereitschaft. Das tut uns allen gut. Wir wissen uns mit unseren Fragen aufgehoben im Mut machenden Zeugnis der Schrift. Das gibt uns inneren Halt.
„Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen bleibt, der spricht zu dem Herrn: Meine Zuversicht und meine Burg, mein Gott, auf den ich hoffe“ (Psalm 91, 1+2)
Stand: 18. März 2020