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16.11.2016

Geld für innovative Flüchtlingsprojekte

Erster Stiftungspreis der KD-Bank-Stiftung

Die Evangelische irchengemeinde Koblenz-Pfaffendorf stellt mit ihrem „Wohnzimmer der Nationen“ im Netzwerk „WIRR- Willkommenskultur Rechte Rheinseite in Koblenz“ Flüchtlingen einen geschützten Raum zur Verfügung. 2.500 Euro Preisgeld helfen nun, die Angebote im „Wohnzimmer der Nationen“ für ein weiteres Jahr zu sichern.

Denn Pfaffendorf mit dem Projekt "Wohnzimmer der Nationen" gehört zur den Gewinnern des ersten Stiftungspreises der KD-Bank-Stiftung. Ein Wohnzimmer ist in allen Kulturen Begegnungsraum - das "Wohnzimmer der Nationen" nutzen besonders geflüchtete Frauen nutzen, um zusammenzukommen, zu reden, zu basteln und zu lernen. 

Bei der Ausschüttung der Erträge des Stiftungskapitals aus dem Jahr 2015 in Höhe von 170.500 Euro wurde das Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro für den ersten Stiftungspreis der KD-Bank-Stiftung dotiert. Das Geld geht an Vorhaben für die „Integration von Flüchtlingen vor Ort“. Hierbei legte der Stiftungsvorstand sein besonderes Augenmerk auf Aktionen mit besonderer Breitenwirkung, nachhaltige Bildungsangebote und die besondere Förderung von Frauen.

Präses: Beeindruckendes Engagement

Manfred Rekowski, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Vorsitzender des Stiftungsvorstands und Mitglied der Jury, freut sich: „Mit dem ersten Stiftungspreis würdigen wir das Engagement, das die Integration von Flüchtlingen vor Ort mit besonderem Einsatz oder in außergewöhnlicher Form vorantreibt. Die Preisträger, unter denen es keine Reihenfolge gibt, engagieren sich dabei in beeindruckender Weise.“

Weitere Preisgelder erhalten die Kirchengemeinde Pasewalk zusammen mit der Initiative „Pasewalk hilft“, das Projekt hilft bei „Begegnung, Austausch und Kennenlernen“ zwischen Neubürgern und Alt-Eingesessenen, und der „Vorkurs Bildung“ des Kirchenkreises Dortmund. Hier werden jugendliche Flüchtlinge mit Kursen zum Erwerb eines Schulabschlusses vorbereitet.

Nächste Ausschüttung

Anträge für die nächste Ausschüttung können bis zum 31. Dezember online eingereicht werden. Die begünstigten Zwecke lauten: Interreligiöse Kooperationen/Begegnungen, Glaubenszeugnisse besonderer Art von Jugendlichen und Erhaltung kirchlicher Bausubstanz durch Umwandlung kirchlicher Gebäude. Antragsberechtigt sind alle institutionellen Kunden der Bank. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Mai 2017.