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21.08.2015

Fortbildung Gemeindepädagogische Dienste

Arbeitsfelder

Jugendarbeit ist ein bleibend wichtiges Arbeitsfeld, aber gemeindepädagogische Arbeit umfasst mehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit allen Altersgruppen der Gemeinde. Das soll sich auch im Fortbildungsangebot spiegeln.

Neue Schwerpunkte der gemeindepädagogischen Arbeit sind u. a. multiplikatorische Arbeit mit Ehrenamtlichen, Arbeit mit Familien, Arbeit mit Seniorinnen und Senioren sowie Gottesdienst. In den mittleren Berufsjahren sollen sich die Mitarbeitenden fachlich spezialisieren. Am Ende der Berufstätigkeit soll es Raum geben, Fragen der altersgerechten Rollenfindung, der Weitergabe von Berufserfahrung und neue Entwicklungen im Berufsfeld im Kollegenkreis zu reflektieren.

Fortbildung in den ersten Berufsjahren (FeB)

Seit 1998 gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland die Fortbildung in den ersten Berufsjahren (FeB) für die Mitarbeitenden in „Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildungsarbeit“. Die FeB ist eine verpflichtende Fortbildung in den ersten Berufsjahren. Die Verpflichtung bezieht sich auf die Teilnehmenden, aber auch auf die Anstellungsträger, die eine Freistellung für die FeB zu genehmigen haben. Die FeB muss z.B. in die Dienstanweisung aufgenommen werden.

Zielgruppe
Die FeB ist konzipiert für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ersten Berufsjahren: Diakoninnen und Diakone, Gemeindehelferinnen und Gemeindehelfer, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Diplompädagoginnen und Diplompädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher im gemeindepädagogischen Dienst. Andere Interessierte aus den Berufsgruppen, die nicht mehr zur FeB verpflichtet sind, können im Gaststatus an der FeB teilnehmen, sofern bei Anmeldeschluss noch Plätze frei sind.

Umfang der FeB
Die FeB erstreckt sich in der Regel über drei Jahre. Sie umfasst 30 Arbeitstage, bzw. 6 Kurswochen zu 5 Tagen, jeweils zwei Wochen im Jahr. Sie kann in begründeten Fällen (z.B. bei Teilzeitstellen) auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Sie beginnt mit Ablauf der Probezeit.

Andere Fortbildungsmaßnahmen
Im Einzelfall kann das Landeskirchenamt über die Anrechnung anderer Aus-, Fort- und Weiterbildungen auf die FeB entscheiden. Die abgeschlossene FeB kann auf die Aufbauausbildung für Diakoninnen bzw. Diakone und Gemeindehelferinnen bzw. Gemeindehelfer angerechnet werden.

Inhalte der FeB
Es geht um eine Unterstützung beim Einstieg in die Berufstätigkeit durch beratende, informierende und reflektierende Angebote. Dabei sollen die besonderen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Anforderungen kirchlicher Arbeit vermittelt und Hilfestellung zur Klärung der beruflichen Identität, zur Rollenfindung und Teamfähigkeit gegeben werden. Die FeB will die Teilnehmenden dabei begleiten, ein Konzept für die eigene Arbeit zu entwickeln.

Veranstalter
Die FeB erfolgt im Auftrag der Landeskirche und wird vom landeskirchlichen Ausschuss für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleitet. Sie wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen landeskirchlichen Fortbildungseinrichtungen etwa 1 1/2 Jahre im Voraus geplant. Ansprechpartnerin für die Teilnehmenden und die Durchführenden ist die Referentin für Mitarbeitende.

Kosten
Die Eigenbeteiligung beträgt derzeit pro Kurstag 12 Euro. Eine Erstattung der Fahrkosten kann beim Anstellungsträger beantragt werden.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem Dienstweg (über Presbyterium und Superintendentur) mit dem Formblatt an das Landeskirchenamt.

Mentorat bei Berufsbeginn

Konzept für ein Mentorat im Rahmen der Fortbildung in den ersten Berufsjahren (FeB)

1. Zielgruppe der Maßnahme sind Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger im gemeindepädagogischen Dienst, die zur Teilnahme an der Fortbildung in den ersten Berufsjahren verpflichtet sind.

2. Ziel des Mentorats ist eine Ergänzung der verpflichtenden Fortbildung in Kursform durch Einzelberatung zur erfolgreichen Bewältigung der Berufseingangsphase. Schwerpunkte der Reflexion sind die Konzeptionierung der eigenen Arbeit und die Klärung der neuen Rolle als berufliche Mitarbeiterin oder beruflicher Mitarbeiter in verschiedene Richtungen, gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie ehrenamtlich Mitarbeitenden. Auch die Auseinandersetzung mit den Erwartungen des Anstellungsträgers und die Orientierung in den kirchlichen Strukturen braucht das reflektierende Gespräch. Seelsorgliche und theologische Fragen können großes Gewicht bekommen.

3. Als Mentorinnen und Mentoren werden berufserfahrene Diakoninnen und Diakone, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen bestellt, die über eine einschlägige Weiterbildung in prozessorientierter Beratung verfügen. Die Beratungstätigkeit liegt für die Mentoren außerhalb der Dienstzeit. Sie bedarf der Zustimmung des Anstellungsträgers. Im Landeskirchenamt wird eine Liste geeigneter Mentorinnen und Mentoren aus der Berufsgruppe geführt. In jedem Kirchenkreis sollen mehrere infrage kommende Personen zur Auswahl stehen. Die Vermittlung erfolgt über das Landeskirchenamt. Die Mentorinnen und Mentoren werden vor Übernahme eines FeB-Mentorats geschult und erhalten ein supervisorisches Angebot während der Beratungszeit. Die Teilnahme an einer einschlägigen Fortbildung im Bereich Beratung und Coaching wird empfohlen und im Rahmen der üblichen Bezuschussung der Mitarbeiterfortbildung gefördert.

4. Umfang des Mentorats im Rahmen der FeB sind 10 Beratungstermine à 90 Minuten, in der Regel in vierwöchigen Abständen. Hinzu kommt ein für Mentoren und Mentees gemeinsamer Auswertungstag, der einmal im Jahr vom Landeskirchenamt durchgeführt wird.

5. Dokumentation der Gespräche erfolgt in knapper Form. Über die Gespräche fertigt die Mentorin oder der Mentor eine kurze Protokollnotiz an, die von der FeB-pflichtigen Person gegengezeichnet wird. Diese Protokollnotizen sind Grundlage der landeskirchlichen Bescheinigung über das Mentorat im Rahmen der FeB.

Die Aufbauausbildung für Diakoninnen und Diakone

Allgemeine Hinweise
In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gilt: Diakoninnen und Diakone mit Fachschulabschluss werden im BAT-KF nach Abschluss der kirchlichen Aufbauausbildung den Diakoninnen und Diakonen mit Fachhochschulabschluss vergütungsrechtlich gleichgestellt.

Die Aufbauausbildung umfasst zwei Zertifikatskurse von mindestens 15 Tagen und ein landeskirchliches Kolloquium. Von diesen Zertifikatskursen soll ein so genannter „geschlossener“ Kurs, der eigens für die Aufbauausbildung konzipiert ist, und ein frei ausgeschriebener Kurs (von der Liste der empfohlenen Kurse) gewählt werden.

Die Kosten für die Aufbauausbildung übernimmt weitgehend die Landeskirche.