Kontakt | Impressum

Links zur Aggregation:

Metadaten:

07.09.2019

Neue Software wird teurer

Landessynode 2019.2

Artikelbild Vizepräsident Dr. Johann Weusmann trägt der Landessynode vor. 
Die neue Buchhaltungssoftware Wilken P5 wird am 2. Januar 2020 in allen Kirchenkreisen der rheinischen Kirche eingeführt. Das hat Vizepräsident Dr. Johann Weusmann am Samstag bei der Tagung der Landessynode bestätigt. Nach Schwierigkeiten bei den ersten Einführungen sei die Software entsprechend nachgebessert worden.

Einführung am 2. Januar 2020

Es bleibe jedoch auch festzuhalten, dass die Software bei allen Erstanwenderinnen und -anwendern noch nicht in vollem Umfang genutzt werden könne, da sich einzelne Module noch in der Testphase befinden, so Vizepräsident Weusmann: „Hier sind wir jedoch zuversichtlich, dass diese Tests rechtzeitig abgeschlossen sind, so dass sich dieses Thema beim landeskirchenweiten Roll-out erledigt hat. Im Ergebnis haben wir deshalb hinsichtlich der Funktionalität der Software keinen Anlass, die für den 2. Januar 2020 vorgesehene flächendeckende Einführung in den Kirchenkreisen zu verschieben.“

Software war unfertig und nicht ausreichend getestet

Die Einführung der neuen Software erfolgte im Januar 2019 zunächst ausschließlich im Kirchenkreis Kleve. Dort kam es nach Angaben von Johann Weusmann trotz vorangegangener Teststellungen insbesondere bei der Performance sowie durch unzureichende Einrichtung des Systems in Verbindung mit der Unsicherheit der Anwendenden zu erheblichen Problemen. „Die Software musste ständig nachgebessert werden. Der Befund: Wilken hatte eine noch unfertige und nicht ausreichend getestete Software geliefert. Ohne davon Kenntnis zu haben, wurde der Kirchenkreis Kleve als Testkandidat in der finalen Phase der Softwareentwicklung genutzt. Der Vorgang führte zu erheblichen Irritationen und auch zu Frustrationen.“

Budget wird um 3,4 Millionen Euro überschritten

Für die Einführung der Buchungssoftware hatte die Landessynode 2018 einen Betrag in Höhe von  7,86 Millionen Euro bewilligt. Nach derzeitigem Stand wird dieses Budget um etwa 3,4 Millionen Euro überschritten werden, sagte Weusmann. Zu den Gründen zählten u. a. Fehler bei der Kalkulation. So wurde zu Beginn die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt. Weitere Gründe seien notwendige Softwareerweiterungen und höhere Aufwendungen für Schulungen. Mit Blick auf die Mehrkosten führte der Leitende Jurist der rheinischen Kirche aus: „Unserer ursprünglichen Kalkulation haben wir lediglich die Angebotssumme zugrunde gelegt. Aufwendungen für Zusatzaufwände, Change Requests, Projektnebenkosten und Unvorhergesehenes fanden dagegen keine Berücksichtigung. Weil wir uns dies zuschreiben müssen, hat die Kirchenleitung entschieden, dass der Mehrbetrag vollständig aus dem landeskirchlichen Haushalt zu tragen ist und nicht gesamtkirchlich finanziert wird.“ Ob in Zusammenhang mit den Zusatzkosten gegebenenfalls Haftungstatbestände erfüllt seien, müsse noch geklärt werden.