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Beihilfe

Arbeitsfelder

Der Geschäftsbereich Beihilfe ist Teil der Zentralen Personalverwaltung im Landeskirchenamt.

Pfarrerinnen und Pfarrer und Vikarinnen und Vikare in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte haben Anspruch auf Beihilfe in Geburts-, Krankheits- und Todesfällen. Anders als bei Menschen in einem Angestelltenverhältnis trägt der Dienstgeber keinen Anteil an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern sichert den Beschäftigten einen Anspruch auf Beihilfe zu den Kosten, die in Geburts- Krankheits- und Todesfällen entstehen, zu. Dabei wendet die Evangelische Kirche im Rheinland die Beihilfevorschriften des Landes NRW an.

Die Beihilfen der öffentlich-rechtlich Beschäftigten werden vom Beihilfe- und Bezügezentrum bbz GmbH, Bruchstraße 54a, 67098 Bad Dürkheim, bearbeitet.