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03.03.2017

Ständige Synodalausschüsse

Landessynode

Artikelbild Ausschussvorsitzende mit Präses (v.l.): Dr. Ilka Werner, Henrike Tetz, Burkhard Kamphausen, Manfred Rekowski, Jens Sannig, Christiane Köckler-Beuser, Hartmut Demski und Dr. Horst Butz. 
Die Landessynode bildet Ständige Synodalausschüsse, denen 25 Mitglieder angehören. Mindestens 13 sind Mitglieder der Landessynode. Die übrigen haben die Wahlfähigkeit zum Presbyteramt.

Wesentliche Aufgabe der Ständigen Synodalausschüsse ist es, Beschlussvorlagen für die Landessynode zu beraten und vorzubereiten. Auch die Kirchenleitung kann den Ständigen Synodalausschüssen Aufträge zur Bearbeitung bestimmter Angelegenheiten erteilen. Die Ständigen Synodalausschüsse können darüber hinaus Gegenstände im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs selbstständig aufgreifen.

Die Landessynode wählt für die Dauer ihrer Wahlperiode die Mitglieder, Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ständigen Synodalausschüsse.

Dies sind die Ständigen Synodalausschüsse:

Darüber hinaus bildet die Landessynode Fachgruppen, die jeweils einem Ständigen Synodalausschuss zugeordnet werden.

Die Ausschüsse tagen nichtöffentlich. Sie geben auch keine öffentlichen Erklärungen ab.

Die Arbeit der Ständigen Synodalausschüsse regelt die Geschäftsordnung für die Ständigen Synodalausschüsse und ihre Fachgruppen.