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mba-Stelle / Pfarrstelle mit besonderem Auftrag

Arbeitsfelder

1. mbA-Stellen für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand (i.W.)

Durch Beschluss der Landessynoden 2007 und 2008 sind für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand (i.W.) Pfarrstellen mit besonderem Auftrag bei den Kirchenkreisen eingerichtet worden. Es handelt sich um landeskirchliche Pfarrstellen. Pfarrerinnen und Pfarrer i.W., welche erfolgreich an einem für die Übertragung einer solchen Stelle eingerichteten zentralen Auswahlverfahren teilgenommen haben, wird eine mbA-Stelle (Pfarrstelle mit besonderem Auftrag) übertragen.

Die mbA-Stelle wird für eine Dauer von längstens sechs Jahren übertragen. Pfarrerinnen und Pfarrer mbA sind verpflichtet, sich um die Übertragung einer regulären Pfarrstelle zu bemühen. Die Kirchenleitung ist ihnen dabei behilflich. So können Pfarrerinnen und Pfarrer mbA sich auf alle ausgeschriebenen Pfarrstellen bewerben, auch auf solche, bei denen das Vorschlags- und Besetzungsrecht bei der Kirchenleitung liegt. Zu diesem Zwecke wurde das Vorschlags- und Besetzungsrecht der Kirchenleitung von jedem dritten auf jeden zweiten Besetzungsfall vorübergehend bis 2012 erweitert.

Kann den Pfarrerinnen und Pfarrern nicht innerhalb von sechs Jahren eine reguläre Pfarrstelle übertragen werden, so treten sie nach einem halben Jahr nach Ablauf dieser Zeit erneut in den Wartestand. Eine nochmalige Übertragung einer mbA-Stelle ist nicht möglich.

Die Besoldung erfolgt i.d.R. im Umfang von 75 Prozent einer vollen Stelle. Liegen besondere persönliche Belastungen vor, kann die Besoldung im Einzelfall auch 100 Prozent betragen. Die Entscheidung trifft die Kirchenleitung.

2. mbA-Stellen für Pfarrerinnen und Pfarrer mit Anstellungsfähigkeit

Unbedingt zu unterscheiden von den mbA-Stellen für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand sind die mbA-Stellen für Theologinnen und Theologen mit Anstellungsfähigkeit, die sich nicht zuvor im Wartestand befunden haben. Für diese Personengruppe wird eine durch die Personalplanungskonferenz von der Kirchenleitung festgelegte Anzahl von mbA-Stellen in der Regel zweimal jährlich im Kirchlichen Amtsblatt ausgeschrieben.

Die Bewerbung erfolgt in einem schriftlichen und in einem mündlichen zentralen Bewerbungsverfahren. Diese mbA-Stellen - ebenfalls auf Kirchenkreisebene eingerichtet - sind zeitlich nicht befristet. Gleichwohl sind auch diese Pfarrerinnen und Pfarrer mbA verpflichtet, sich auf reguläre Pfarrstellen zu bewerben. Die Besoldung erfolgt nach A 12. Die Pfarrerinnen und Pfarrer befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis auf Lebenszeit.

Für beide Arten von mbA-Stellen gilt:
Den Kirchenkreisen werden die Pfarrerinnen und Pfarrern mbA nach einer feststehenden Kirchenkreisquote zugewiesen. Die Kirchenleitung ist bemüht, den persönlichen Belangen der Pfarrerinnen und Pfarrer mbA bei der Zuweisung Rechnung zu tragen.