22.11.2013

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Neben klaren Verfahrenswegen gibt es für Betroffene Hilfen.
Bildunterzeile Cover der Neuauflage der EKiR-Broschüre zum Thema sexualisierte Gewalt.

Roter Faden für den Umgang mit solchen Grenzverletzungen im Raum der Kirche ist die Trennung der Zuständigkeiten. Es gibt die Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt und eine so genannte ermittelnde Juristin.

Für Betroffene besteht die Ansprechstelle in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung. Außerdem bieten die Beratungsstellen der Evangelischen Kirche im Rheinland Betroffenen von sexualisierter Gewalt die Möglichkeit zu Hilfe und vertraulicher Beratung. Die Broschüre „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“ enthält die Internet-Adressen aller Beratungsstellen, vgl. auch die Links unten.

Die Ansprechpartnerin für Betroffene behandelt alle Mitteilungen und Nachfragen streng vertraulich. Nur auf Wunsch der Betroffenen leitet sie Anschuldigungen an die zuständige Stelle weiter. Ausschließlich Informationen, die den Verdacht einer Straftat gegen Kinder und Jugendliche begründen, werden auf jeden Fall an die ermittelnde Juristin weiter geleitet.

Die möglichen juristischen Ermittlungen gegen Pfarrer und Pfarrerinnen liegen in den Händen der ermittelnden Juristin. Sie ist für mögliche disziplinarrechtliche Verfahren im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zuständig.

Sie verfolgt Anschuldigungen. Das Ergebnis der Ermittlungen legt sie direkt dem Leitungsgremium des Landeskirchenamtes, dem Kollegium, vor. Die Erstattung einer Strafanzeige wird dort in jedem Einzelfall geprüft; sind Kinder betroffen, erfolgt sie obligatorisch.

Für mögliche juristische Ermittlungen gegen Angestellte gelten noch einmal eigene Zuständigkeiten.

Ansprechpartnerinnen

Ansprechpartnerin für Betroffene: Claudia Paul, Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung, Graf-Recke-Straße 209a, 40237 Düsseldorf, Telefon 0211 / 36 10 -312 oder -300, E-Mail claudia.paul@ekir.de, Homepage der Ansprechpartnerin für Betroffene: www.ekir.de/ansprechstelle

Ermittelnde Juristin im Landeskirchenamt: Katja Wäller, Telefon: 0211/4562-349; E-Mail: katja.waeller@ekir-lka.de

Büro/Kontakt: Anke Pahl, Montag bis Donnerstag, 8 bis 12.30 Uhr, Telefon 0211/4562-361, E-Mail anke.pahl@ekir-lka.d

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