„Grundrecht, nicht Sonderrolle“

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Berufliche Anforderungen im kirchlichen Raum dürfen nach Ansicht von Professor Dr. Michael Germann nicht ohne Rücksicht auf das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften definiert werden. Er lehnt es ab, sie ausschließlich der ökonomischen Logik des Arbeitsrechts zu unterwerfen. Der Jurist nimmt im Monatsmagazin „Zeitzeichen“ zu den Diskussionen rund um das kirchliche Arbeitsrecht Stellung.

Germann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, bezieht sich auf zwei Entscheidungen von 2018 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland. Er hebt hervor, dass für das kollektive Arbeitsrecht die Kirchen um ihres Selbstbestimmungsrechts willen von Regelungen des staatlichen Rechts ausgenommen seien, wenn sie nicht ihrem Selbstverständnis entsprechen. Hier hätten die Kirchen eigene Verfahren und Institutionen, die die Zwecke und Standards des staatlichen Rechts ihrem Selbstverständnis gemäß erreichen. Sie unterlägen zugleich den Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Diese Schranken müssten immer wieder diskutiert und austariert werden.

Worauf kommt es den Kirchen beim kirchlichen Dienst an?

Die Kirchen müssen laut Germann aber plausibel und konsistent darstellen, worauf es ihnen mit ihrem kirchlichen Dienst ankommt. Bei der evangelischen Kirche bemängelt der Jurist, dass sie sich zunehmend schwer tue, in einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin mehr zu erkennen als jemanden, der einfach bestimmte Pflichten im Rahmen einer bestimmten Corporate Identity zu erfüllen habe und damit unabhängig von seinem persönlichen Bezug zum Auftrag Jesu Christi ins allgemeine arbeitsrechtliche Leistungsparadigma passe.

Das Allgemeine Priestertum führe die evangelische Kirche nur formelhaft mit. „Es wäre großartig, wenn die evangelische Sozialethik einmal etwas dazu zu sagen hätte: zur Bedeutung des Allgemeinen Priestertums, des Verhältnisses von Glaube und Werk oder der Gemeinschaft der Getauften für das Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes oder zu anderen dafür relevanten Fragen einer reformatorischen Theologie“, so der Kirchenrechtslehrer.

Germann nimmt mit seinem Beitrag Artikel von Professor Dr. Hartmut Kreß, Dozent für Systematische Theologie in Bonn, und Diakonie-Präsident Pfarrer Ulrich Lilie auf. Sie sind ebenfalls in „Zeitzeichen“ erschienen und dort online verfügbar.

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