Kollekten: Klingelbeutel-Kollekte

Mit dem Klingelbeutel wird in der Regel für die Diakonie der eigenen Gemeinde gesammelt.

Damit erhält die Gemeinde vor Ort die Möglichkeit, Bedürftige aus der Region durch Geld- oder Sachspenden zu unterstützen. Hilfen für Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger können genauso dazugehören wie die Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Kinder-, Jugend- und Konfirmandenfreizeiten bei bedürftigen Familien, finanzielle Hilfe bei Wohnungsnot, die Unterstützung von Besuchsdiensten und Nachbarschaftshilfen. Viele Handlungsfelder der Gemeindearbeit, die eine diakonische Dimension haben, können durch die Klingelbeutel-Kollekte bezuschusst werden.

Auch übergemeindliche diakonische Aufgaben können damit unterstützt werden, z.B.: 

    • Diakonische Besuchsdienste (Altenheime, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen) 
    • Beratungsstellen im Kirchenkreis (Sucht-, Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatung, 
    Schuldnerberatung, Anlaufstellen für Wohnungslose oder für Straffällige 
    usw.) 
    • kirchlich getragene Hospizarbeit 
    • örtliche „Tafeln“ 
    • Mittagstisch für Schulkinder aus einkommensschwachen Familien 
    • Projekte für Asylsuchende oder Flüchtlinge 
    • Frauenhäuser 
    • Bahnhofsmission, Telefonseelsorge 
    • Hospizarbeit, an der ein kirchlicher Rechtsträger beteiligt ist 
    • Stiftungen mit diakonischer Zweckbestimmung

Auch Projekte der ökumenischen Diakonie und der Partnerschaftsarbeit können mit der Klingelbeutelsammlung gefördert werden.

Die Gemeindeglieder werden über die Verwendung der gesammelten Gelder vorher entsprechend unterrichtet, in der Regel durch die Abkündigung im Gottesdienst. Die Verwendungsmöglichkeiten sind so breit gestreut (siehe oben), dass diese Mittel zügig einer sachgerechten Verwendung zugeführt werden können. Es sollen keine größeren Rücklagen gebildet werden. Auch zum Ausgleich der Haushalte oder für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (vor allem Personalkosten) sind die Klingelbeutel-Gelder jedoch nicht bestimmt!

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