27.06.2019

Organspende: „Es gibt keine moralische Verpflichtung“

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Heike Schneidereit-Mauth (54) ist gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende. Als Klinikpfarrerin in Düsseldorf weiß sie um viele Schicksale und sagt: Das Thema ist zu vielschichtig für eine vermeintlich einfache Lösung. Ein Protokoll.

„Als Klinikpfarrerin habe ich viele Berührungspunkte mit dem Thema Organspende. Ich lerne auf der einen Seite Patienten kennen, die auf ein Organ warten. Sie führen ein Leben auf Abruf und sind damit beschäftigt, ob ihr Körper das neue Organ überhaupt annimmt. Sie denken darüber nach, was es für ihre Identität bedeutet, das Organ eines anderen Menschen in sich zu tragen. Und sie fragen mich: Frau Pfarrerin, darf ich dafür beten, dass ein junger Mann einen Motorradunfall hat, damit ich ein neues Herz bekomme?

Noch häufiger treffe ich aber auf Angehörige, deren Verwandte einen schweren Unfall hatten und die nun um eine Organspende gebeten werden. Sie müssen verkraften, dass jemand plötzlich und unerwartet gestorben ist. Und sie erleben den Hirntoten nicht als tot, sondern als Sterbenden. Mitten in das Entsetzen und die Trauer hinein drängt sich die Frage: Möchte ich, dass mein Angehöriger jetzt Organspender wird? Angehörige möchten einerseits durch die Aufrechterhaltung der körperlichen Funktionen bis zu einer Entnahme der Organe das Leiden des Sterbenden nicht unnötig verlängern. Andererseits haben sie manchmal das Gefühl, dem Sterben durch eine Organspende doch noch etwas Sinnvolles abringen zu können. Sie sagen dann Sätze wie: Wenn jemand durch das Organ meines Kindes weiterlebt, bedeutet unser Leid eine Chance für einen anderen.

Weil ich um die vielen Schicksale weiß, widerspreche ich sehr deutlich einer Widerspruchslösung, nach der erst einmal grundsätzlich jeder Volljährige als Spender gilt. Das Thema ist zu vielschichtig für eine vermeintlich einfache Lösung. Es gibt kein Richtig oder Falsch, keine moralische Verpflichtung, Ja zur Organspende zu sagen.

Ich halte das Selbstbestimmungsrecht für ein hohes Gut. Es kann nicht sein, dass wir Schweigen als Zustimmung werten. Das tun wir in anderen Bereichen auch nicht. Ich erinnere nur an die Datenschutzverordnung, da haben wir gerade lange diskutiert. Was für unsere Daten gilt, muss erst recht für die Organe unseres Körpers gelten.

Bei einer Lösung, in der Menschen aktiv widersprechen müssen, wäre es unabdingbar, dass alle auch ausreichend informiert wären. Das ist kaum zu gewährleisten. Es ist ethisch nicht akzeptabel, dass jemand möglicherweise nur deshalb Organe spendet, weil er nicht ausreichend informiert ist.

Mit Blick auf die Menschen, die todkrank auf einer Warteliste stehen, sollte sich jede und jeder mit der Frage beschäftigen, ob ein Organspendeausweis für sie oder ihn infrage kommt.

Der derzeitige öffentliche Diskurs hat die Zahl der Spenden um 20 Prozent steigen lassen. Das heißt, wenn wir breit diskutieren, stehen die Chancen gut, dass mehr Menschen bereit sind, Organe zu spenden und ihre Angehörigen zu Spendern werden zu lassen.

Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, bräuchte es aber vor allem personelle Ressourcen in den Kliniken. Notwendig wären interdisziplinäre, multiprofessionelle Teams, die die Angehörigen im Fall eines Hirntods begleiten und ergebnisoffen beraten. Im Augenblick ist es so, dass im Stress des Stationsalltags oft nicht ausreichend Zeit ist, das Für und Wider einer Organspende zu besprechen. Entweder wird nur kurz nachgefragt, ob der Sterbende einen Spenderausweis hat, oder es wird moralisch Druck ausgeübt. Beides wird der Situation nicht gerecht, denn die Angehörigen stehen unter Schock. Sie brauchen Raum und Zeit, um ihre ambivalenten Gefühle ausdrücken zu können.

Ein interdisziplinäres, multiprofessionelles Team, das ergebnisoffen berät, würde die Spendenbereitschaft sicher erhöhen, weil Ängste und Hoffnungen, positive Aspekte und Schattenseiten ausreichend besprochen werden könnten.

Im Augenblick leisten viele Klinikseelsorgende diese notwendige Beratungsarbeit. Sie sind kompetente Gesprächspartner, wenn sich Angehörige im dramatischen Fall einer Hirntoddiagnostik für oder gegen eine Organentnahme entscheiden müssen. Und sie sind ansprechbar, wenn Menschen darüber nachdenken, wie sie ihren eigenen Organspendeausweis ausstellen.“

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