Ständige Synodalausschüsse
Wesentliche Aufgabe der Ständigen Synodalausschüsse ist es, Beschlussvorlagen für die Landessynode zu beraten und vorzubereiten. Auch die Kirchenleitung kann den Ständigen Synodalausschüssen Aufträge zur Bearbeitung bestimmter Angelegenheiten erteilen. Die Ständigen Synodalausschüsse können darüber hinaus Gegenstände im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs selbstständig aufgreifen.
Die Landessynode wählt für die Dauer ihrer Wahlperiode die Mitglieder, Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ständigen Synodalausschüsse.
Dies sind die Ständigen Synodalausschüsse:
- Ständiger Theologischer Ausschuss. Vorsitzende ist Superintendentin Pfarrerin Dr. Ilka Werner.
- Ständiger Ausschuss für Kirchenordnung und Rechtsfragen. Vorsitzende ist die Juristin Christiane Köckler-Beuser.
- Ständiger Ausschuss für öffentliche Verantwortung. Vorsitzender ist Superintendent Pfarrer Jens Sannig.
- Ständiger Innerkirchlicher Ausschuss. Vorsitzender ist Superintendent Pfarrer Burkhard Kamphausen.
- Ständiger Ausschuss für Erziehung und Bildung. Vorsitzende ist Superintendentin Pfarrerin Henrike Tetz.
- Ständiger Finanzausschuss. Vorsitzender ist Vors. Richter am LG a.D. Dr. Horst Butz.
- Ständiger Nominierungsausschuss. Vorsitzender ist Superintendent Pfarrer Hartmut Demski.
Darüber hinaus bildet die Landessynode Fachgruppen, die jeweils einem Ständigen Synodalausschuss zugeordnet werden.
Die Ausschüsse tagen nichtöffentlich. Sie geben auch keine öffentlichen Erklärungen ab.
Die Arbeit der Ständigen Synodalausschüsse regelt die Geschäftsordnung für die Ständigen Synodalausschüsse und ihre Fachgruppen.
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