21.05.2015

Kirchensteuer / Abgeltungssteuer

Die Kapitalertragsteuer besteuert die Menschen, die aus Kapital Werte erzielen. So wie auf Löhne und Gehälter Steuern gezahlt werden. Dementsprechend entfallen auf Lohn- und Einkommensteuer wie auf Kapitalertragsteuer Kirchensteuer. 

Die Kirchensteuer aus Zinseinkünfte ist seit Einführung der Kapitalertragsteuer 2009 geregelt. Seit 2015 gibt es ein automatisiertes Verfahren, das es den steuerpflichtigen Kirchenmitgliedern leicht und unkompliziert macht.

EKiR ©  EKiR