GLAUBE.GRUND.GESETZ.

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Der Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“. Solinger Religionsgruppen werden in der Stadtkirche zeigen, wie sie diese Freiheit füllen.

Am 29.8.2019 gibt es unter dem Titel „GLAUBE.GRUND.GESETZ. 70 Jahre Grundgesetz: die Freiheit des Glaubens und Heilige Schriften“ um 19.00 Uhr eine Veranstaltung in der Evangelischen Stadtkirche Mitte am Fronhof. Der Solinger Oberbürgermeister Tim Kurzbach wird die durch Art. 4 Grundgesetz eröffneten Möglichkeiten ebenso beschreiben wie die Erwartungen der kommunalen Zivilgesellschaft. Und Vertreterinnen und Vertreter der Bahai, der evangelischen und katholischen Kirche und von zwei muslimischen Moscheegemeinden erläutern ihre Ausgestaltung der vom Grundgesetz garantierten Freiheit anhand von kurzen Texten aus ihren Heiligen Schriften.

Mit dieser Veranstaltung wird auch eine Rauminstallation präsentiert, die anschließend für drei Wochen in der Stadtkirche zu sehen sein wird. Sie arbeitet mit transluziden Tafeln, die im Kirchraum verteilt sind. Die Tafeln visualisieren kurze Zitatanfänge aus den Heiligen Schriften der beteiligten Religionsgemeinschaften und werden in einen Kontext zum Text des Artikel 4 Grundgesetz gestellt.

Die Stadtkirche ist deshalb in der Zeit vom 29. August bis zum 21. September, donnerstags und freitags von 15-18 Uhr und samstags von 11-14 Uhr geöffnet. Am Donnerstag und am Freitag beschließt jeweils um 18 Uhr eine Kurzandacht den Tag. Am Samstag findet sie um 14 Uhr statt.  Alle Andachten werden von den verschiedenen Religionsgemeinschaften gestaltet.

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