Fortbildung für Theologinnen und Theologen

Pfarrerinnen und Pfarrer sollen sich kontinuierlich fortbilden, sowohl in theologischen Fragen als auch in sonstigen Kompetenzen, die zur Führung eines Pfarramtes erforderlich sind.

Dazu kann Fortbildungsurlaub gewährt werden. Bis zu zwei Wochen genehmigt der Kirchenkreis, darüber hinaus das Landeskirchenamt. Zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten bietet das Gemeinsame Pastoralkolleg in Villigst, in Wuppertal und in unterschiedlichen Regionen an. Die Teilnahme an den Kursen gilt als Dienst und wird daher von den Landeskirchen subventioniert. 

In den ersten Amtsjahren gilt eine besondere Fortbildungsverpflichtung, die Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FeA). In den ersten sechs Jahren des Dienstes sind sechs Wochenkurse à fünf Tage zu belegen.

EKiR ©  EKiR