Die Aufgabe: kirchliche Aufgaben sichern
Die weiteren Einnahmequellen der evangelischen Kirche: Kapitalvermögen (Zinsen), Grundbesitz (Mieten und Pachtzins), Zuschüsse staatlicher Stellen und schließlich die Kollekten.
Innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gelten folgende Regeln: Die Kirchengemeinden erhalten die Kirchensteuern ihrer Gemeindemitglieder. Über so genannte Umlagen finanzieren sie die Arbeit von Kirchenkreisen und Landeskirche. Die Umlage der Gemeinden an die Landeskirche beträgt 10,25 Prozent.