Auch übergemeindliche diakonische Aufgaben können damit unterstützt werden, z.B.:
• Diakonische Besuchsdienste (Altenheime, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen)
• Beratungsstellen im Kirchenkreis (Sucht-, Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatung,
Schuldnerberatung, Anlaufstellen für Wohnungslose oder für Straffällige
usw.)
• kirchlich getragene Hospizarbeit
• örtliche „Tafeln“
• Mittagstisch für Schulkinder aus einkommensschwachen Familien
• Projekte für Asylsuchende oder Flüchtlinge
• Frauenhäuser
• Bahnhofsmission, Telefonseelsorge
• Hospizarbeit, an der ein kirchlicher Rechtsträger beteiligt ist
• Stiftungen mit diakonischer Zweckbestimmung
Auch Projekte der ökumenischen Diakonie und der Partnerschaftsarbeit können mit der Klingelbeutelsammlung gefördert werden.
Die Gemeindeglieder werden über die Verwendung der gesammelten Gelder vorher entsprechend unterrichtet, in der Regel durch die Abkündigung im Gottesdienst. Die Verwendungsmöglichkeiten sind so breit gestreut (siehe oben), dass diese Mittel zügig einer sachgerechten Verwendung zugeführt werden können. Es sollen keine größeren Rücklagen gebildet werden. Auch zum Ausgleich der Haushalte oder für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (vor allem Personalkosten) sind die Klingelbeutel-Gelder jedoch nicht bestimmt!
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