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Zentrale Personalverwaltung

Arbeitsfelder

Die Zentrale Personalverwaltung im Landeskirchenamt ist verantwortlich für die Zahlbarmachung der Bezüge der Vikarinnen und Vikare, Pfarrerinnen und Pfarrer, Pastorinnen und Pastoren im Sonderdienst und der Mitarbeitenden im Landeskirchenamt sowie in den landeskirchlichen Einrichtungen. Insgesamt sind dies monatlich rund 4.200 Zahlfälle (rund 850 Angestellte, 750 Beamtinnen und Beamte und 2600 Theologinnen und Theologen).

Für die Mitarbeitenden im Landeskirchenamt sowie einer großen Zahl von landeskirchlichen Einrichtungen ist die Zentrale Personalverwaltung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Leitungsorganen an den arbeits- und dienstrechtlichen Entscheidungen beteiligt und führt diese aus. 

Die Zentrale Personalverwaltung ist zuständig für die Bereiche Besoldung und Versorgung (inklusive Beihilfe) und Dienstwohnungen.