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Presbyteriumswahl 2020

Unsere Gemeinde

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Am 1. März nächsten Jahres ist es wieder soweit, dass die Gemeinden der Rheinischen Landeskirche ihre Leitungsgremien neu wählen.

Wahlberechtigt ist, wer Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt, wer die besondere Gemeindezugehörigkeit erworben hat, wer konfirmiert wurde, wer Konfirmierten gleichgestellt (nicht konfirmiert, aber durch Aufnahme Gemeindeglied wurde) und mindestens 16 Jahre alt ist. Wählbar ist, wer wahlberechtigtes Gemeindeglied, mindestens 18 Jahre alt und am Wahltag nicht älter als 75 ist. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

In unserer Kirchengemeinde Jüchen sind 8 Presbyterstellen und 1 Mitarbeiterpresbyterstelle zu besetzen. Die Wahl findet statt am Sonntag, 1.3.2020 im Gemeindehaus Jüchen, Markt 33, in der Zeit von 11:15 - 18 Uhr. Wer eine Briefwahl ausüben möchte, kann dies tun, muss aber bis zum 26. Februar die Unterlagen in unserem Gemeindebürobeantragen und diese bis zum 28. Februar dort abgeben. Das Wahlvorschlagsverfahren beginnt am 15. September 2019. Bis zum 26. September (zehn Werktage) kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einreichen. Dem Vorschlag muss die schriftliche Erklärung zur Kandidatur des Vorgeschlagenen beigefügt sein. Alle Wahlberechtigten werden bis zum 31.Januar 2020 mit einer persönlichen Wahlbenachrichtigungskarte, die von den WIR-Verteilern überbracht wird, zur Wahl eingeladen. Darüber hinaus wird umfassend informiert in den Mitteilungen im Gottesdienst, in unserer Gemeindezeitung, auf der Homepage, im Schaukasten und in der Presse. Am 10. November d.J. werden sich die Kandidierenden im Rahmen einer Gemeindeversammlung vorstellen. Die Wahlergebnisse werden am 8. März bekanntgegeben. Die Einführung des Presbyteriums findet am 29. März 2020 statt.

Für das Amt der Gemeindeleitung sieht das Presbyteriumswahlgesetz Personen vor, „die nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet … sind“ (PWG §2,1). Sie sollten einen Bezug zum Glauben und zum Gemeindeleben mitbringen oder zumindest bereit sein, erkennbar darin hinein zu wachsen. Sie sollten teamfähig und in der Lage sein, neue Projekte, die dem Leitbild der Kirchengemeinde entsprechen, anzustoßen und aktiv mitzugestalten. Da Gemeindeaufbau eine geistliche Herausforderung ist, kann sie nur bestanden werden, wenn Presbyterinnen und Presbyter ihr Amt in der Nähe zu Gottes Wort, in Verbindung mit Gottesdienstbesuch, im Interesse an theologischer Thematik ausführen. In ihrem ehrenamtlichen Dienst sind sie an die Bestimmungen der Kirchenordnung, u.a. Artikel 15 gebunden.

Hiermit laden wir die Wahlberechtigten unserer Kirchengemeinde ein, beim Suchen und Finden geeigneter Personen mitzuhelfen und ihre Stimme abzugeben.

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