Kontakt | Impressum

Links zur Aggregation:

Metadaten:

15.05.2021

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Artikelbild  
Liebe Mitglieder unserer Kirchengemeinde, am 29. August 2021 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 18.04.2021. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 28.04.2021 schriftlich Wahlvorschläge beim Bevollmächtigtenausschuss einzureichen. In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 12 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich...

Liebe Mitglieder unserer Kirchengemeinde,

am 29. August 2021 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 18.04.2021. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 28.04.2021 schriftlich Wahlvorschläge beim Bevollmächtigtenausschuss einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 12 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikeln 44 bis 48 Kirchenordnung festgelegt.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit Ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür liegen im Gemeindezentrum aus. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Bevollmächtigtenausschusses oder im Gemeindebüro abgegeben werden.

Der Bevollmächtigtenausschuss hat die Kirchengemeinde in 2 Wahlbezirke eingeteilt.

Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:

Wahlbezirk 1: St. Augustin, Pauluskirchstr. 3c, 53757 Sankt Augustin, 6 Presbyterinnen oder Presbyter

Wahlbezirk 2: Hangelar, An der Ev. Kirche 1-3, 53757 Sankt Augustin, 6 Presbyterinnen oder Presbyter

Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefasst. Damit kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten aller Wahlbezirke wählen.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten.

Wahlberechtigt ist, wer am 21.08.2021, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,

-    Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeinde-

zugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,

-    zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und

-    am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 01.08.2021 bis zum 21.08.2021 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.