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Landeskirchliche Gremien mitgestalten

Gremienarbeit

Für die nächste Wahlperiode (2021 bis 2025) werden neue Mitglieder für die Ständigen Synodalausschüsse und Fachgruppen gesucht, die die Vielfalt der Menschen in der Evangelischen Kirche im Rheinland repräsentieren. Wer Interesse an der Gremienarbeit auf landeskirchlicher Ebene hat, kann sich an die Vertreterin oder den Vertreter der jeweiligen Region im Ständigen Nominierungsausschuss wenden (Kontaktdaten über die Superintendentur) oder eine Interessenbekundung ausfüllen und per Mail an nominierungsausschuss@ekir.de schicken. Auch Personen, die bislang noch nicht auf der landeskirchlichen Ebene engagiert sind, sind herzlich eingeladen, sich zu melden.

Es gibt sechs thematisch arbeitende Ständige Synodalausschüsse mit je 25 Mitgliedern und neun Fachgruppen mit jeweils bis zu 12 Mitgliedern.

 

Ständiger Theologischer Ausschuss

Der Theologische Ausschuss bearbeitet Themen, die von der Synode oder der Kirchenleitung zugewiesen oder aus eigenem Antrieb aufgegriffen werden. Meist geht es um grundlegende theologische Fragen, aber auch viel um Ökumene, christlich-jüdischen und christlich-muslimischen Dialog, weil die entsprechenden Fachgruppen dem Theologischen Ausschuss zugeordnet sind. Für 2020 stehen Partizipation als theologischer Begriff, die Rolle der Bibel und Modelle für die Rolle von Kirche in der Öffentlichkeit heute auf der Tagesordnung. Die Zusammenarbeit ist fröhlich und spannend – Aspekte aus der Gemeindewirklichkeit treffen auf Uni-Theologie, Fragen von Kirchesein heute und in der Zukunft reiben sich an prägenden Traditionen unserer Kirche, theologische Fachleute und Mitglieder mit anderen Qualifikationen diskutieren mit rauchenden Köpfen über Texten für Synoden oder andere Gremien. Der Ausschuss nimmt Stellung zu fertigen Vorlagen, erstellt aber meistens eigene Texte in kleinen Arbeitsgruppen, die dann im Ausschuss und in mitberatenden Ausschüssen beraten werden. So bringt er immer wieder Impulse für die Weiterentwicklung der rheinischen Kirche auf die Synode und in die Gemeinden. Wer mitmachen möchte, sollte Spaß an theologischem Nachdenken haben, gern lesen und auch mal schreiben und über genug Zeit für sechs bis sieben Sitzungen im Jahr plus eine Klausurtagung und vielleicht eine zusätzlich Kleingruppe verfügen.

 

Ständiger Ausschuss für Kirchenordnung und Rechtsfragen

Der Ausschuss für Kirchenordnung und Rechtsfragen (KO Ausschuss) besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern der Landessynode. Hinzu kommen entweder Pfarrerinnen und Pfarrer oder sachkundige Presbyterinnen und Presbyter. Das sind bei einem Ausschuss, der hauptsächlich Rechtsfragen behandelt, ganz häufig Juristinnen und Juristen. Dies ist aber nicht zwingend. Wer Interesse an kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Grundsatzfragen Interesse hat, kann sich für die Mitarbeit bewerben. Die Arbeitsweise des Ausschusses richtet sich nach den von der Landessynode übertragenen Aufgaben. Sollen zum Beispiel die Modalitäten der Presbyteriumswahl geändert werden, will sich die rheinische Kirche neuen Gemeindeformen öffnen oder soll die Partizipation junger Menschen verstärkt werden,  dann werden die ins Auge gefassten Rechtsänderungen sehr genau im Ausschuss untersucht und bearbeitet. Diese Arbeit sollte den Mitgliedern des Ausschusses Spaß machen, sonst wird es schnell langweilig. Die Anzahl der Vorlagen und die Länge der Gesetze führen oft zu einem recht sportlichen Lesepensum für die einzelnen Sitzungen. In der nächsten Legislaturperiode  werden voraussichtlich eine vollständige Revision der Kirchenordnung, die Umsetzung der Jugendpartizipation, kirchliches Arbeitsrecht und viele andere Themen behandelt.

 

Ständiger Ausschuss für Öffentliche Verantwortung

Der Ausschuss für öffentliche Verantwortung (AÖV) befasst sich mit allen Themen, die von öffentlicher Relevanz für Kirche und Gesellschaft sind. Flüchtlingsschutz und Migration, Wirtschaften für das Leben, öko-faire Beschaffung, ethisches Investment, Kinderarmut und gesellschaftliche Teilhabe, globale Gerechtigkeit, Klimaschutz oder das Friedenswort sind einige der Themen, die im AÖV aus sozialethischer Betrachtung in den letzten Jahren behandelt wurden. Ziel ist es , die  Evangelische Kirche im Rheinland sprachfähig in gesellschaftspolitischen Debatten zu machen. Dabei werden wissenschaftliche Betrachtungen und Expertisen ebenso berücksichtigt wie die Zusammenarbeit mit den anderen Ständigen Ausschüssen und der Fachgruppen Sozialethik und Außereuropäische Ökumene, die dem AÖV zugeordnet sind. Der Ausschuss ist dabei auf das persönliche Engagement und die unterschiedlichen Kompetenzen seiner Mitglieder angewiesen, um Stellungnahmen, Beschlussvorschläge für die Synode oder Diskussionsgrundlagen für die innerkirchliche Meinungsbildung erarbeiten zu können. Der Ausschuss trifft sich in der Regel sechsmal im Jahr für sechs Stunden. Dazu kommt eine jährliche Klausur zur Vorbereitung der Landessynode. Wem es wichtig ist, dass sich die evangelische Kirche im Rheinland zu den großen gesellschaftspolitischen Fragen und Kontroversen vom Evangelium her äußert und sich gemäß der Kirchenordnung dabei orientiert am Konziliaren Prozess für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung, ist in diesem Ausschuss genau richtig.

 

Ständiger Innerkirchlicher Ausschuss

Der Ständige Innerkirchliche Ausschuss ist für die kirchlichen Verhältnisse zwischen Gemeindemitgliedern, ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden sowie kirchlichen Körperschaften zuständig. Er begleitet Positionierungen, Regelungsvorhaben und Projekte der rheinischen Kirche. Entwickelt die Kirchenleitung zu innerkirchlichen Angelegenheiten Beschlussvorlagen für die Landessynode, werden sie im Ständigen Innerkirchlichen Ausschuss vorberaten und bearbeitet. Der Ausschuss erhält Aufträge von der Landessynode und der Kirchenleitung. Er kann auch aus eigener Initiative innerkirchliche Angelegenheiten aufgreifen und Anträge an die Landessynode oder die Kirchenleitung stellen. Aktuelle Schwerpunkte sind die Themenfelder neue Gemeindeformen, Projektmanagement im kirchlichen Kontext sowie Jugendpartizipation. Die Ausschussmitglieder bringen unterschiedliche Perspektiven ein, z.B. als Superintendentin, Jurist, Diakonievorstand, Studentin, Professor, Pfarrerin, ehrenamtlicher Kreissynodalvorstand. Dem Ausschuss sind die Fachgruppe für Gottesdienst und Kirchenmusik, die Fachgruppe Diakonie und die Fachgruppe Seelsorge zugeordnet.

 

Ständiger Ausschuss Erziehung und Bildung

Im Ständigen Ausschuss Erziehung und Bildung (AEB) geht es thematisch um die gesamte Bandbreite des Handlungsfelds Erziehung und Bildung:  von der Arbeit in den Kindertagesstätten, über die religiöse Bildung an Schulen, die kirchlichen Schulen, die Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen, die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit bis zur Erwachsenenbildung. Dazu hat der Ausschuss „Leitlinien für die Bildungsarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland 2017ff“ erarbeitet, die die Landessynode 2017 beschlossen hat. Der Ständige Ausschuss Erziehung und Bildung tagt an vier bis fünf Terminen über das Jahr verteilt. Ein Termin findet als zweitägige Klausurtagung an einem Wochenende statt, an den übrigen Terminen tagt der Ausschuss unter der Woche etwa einen halben Tag entweder vormittags oder nachmittags. Die Wochentage der Sitzungen variieren.

Für die nächste Wahlperiode werden Menschen gesucht, die ehrenamtlich oder beruflich mit dem Handlungsfeld Erziehung und Bildung zu tun haben und ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen in die Ausschussarbeit einbringen möchten. Erwartet wird das Interesse, über die persönlichen Arbeitsschwerpunkte hinaus das gesamte Feld evangelischer Bildungsarbeit in den Blick zu nehmen. Ausgehend von den Beschlüssen der Jugendsynode 2019 wird der Ausschuss sich in der kommenden Wahlperiode besonders mit Fragen der Partizipation junger Menschen auf allen Ebenen unserer Kirche beschäftigen. Schon deshalb wünscht sich der AEB eine verstärkte Mitarbeit junger Menschen.

 

Ständiger Finanzausschuss

Der Ständige Finanzausschuss der Evangelischen Kirche im Rheinland besteht aus 25 Mitgliedern, von denen mindestens 13 Mitglieder und die oder der Vorsitzende Landessynodale sein müssen. Im Vordergrund der Beratungen stehen der landeskirchliche Haushalt, Umlagen, Kirchensteueraufkommen, Kirchensteuerverteilung, Jahresabschlüsse, Versorgung, Beihilfe usw.. Auch die Einführung der neuen Finanzsoftware Wilken und die zukünftige Kirchensteuerverteilung werden den Finanzausschuss weiterhin beschäftigen. Außerdem befasst sich der Finanzausschuss mitberatend auch mit Beschlussvorlagen aus allen Abteilungen des Landeskirchenamtes, falls diese Finanzierungsfragen beinhalten, was sehr häufig gegeben ist. Dadurch ergeben sich interessante Einblicke in alle Arbeitsbereiche der Kirche. Die Mitwirkung im Ständigen Finanzausschuss führt auch zu Erfahrungen, die sich für die Arbeit in Gemeinden und Kirchenkreisen sehr positiv bemerkbar machen. Der Ausschuss  tagt etwa sechs  bis sieben Mal im Jahr – in der Regel jeweils donnerstags von 10.30 Uhr bis etwa 14/15 Uhr im Landeskirchenamt. Hinzu kommt eine zwei-tägige Klausurtagung, in der insbesondere der Haushalt des nächsten Jahres beraten wird.

Nominierungsausschuss