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16.03.2020

Coronavirus: Aktualisierte Empfehlungen (28. Mai 2020)

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Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland hat seine Handlungsempfehlungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert und ergänzt (Informationsstand: 28. Mai 2020, 18.00 Uhr). Vizepräsident Dr. Johann Weusmann hat u. a. alle Gemeinden informiert. 36. Corona-Newsletter vom 28. Mai 2020   35. Corona-Newsletter vom 27. Mai 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschwister, warum der Gottesdienst einer baptistischen Gemeinde in Frankfurt/Main vor...

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland hat seine Handlungsempfehlungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert und ergänzt (Informationsstand: 28. Mai 2020, 18.00 Uhr). Vizepräsident Dr. Johann Weusmann hat u. a. alle Gemeinden informiert.

36. Corona-Newsletter vom 28. Mai 2020

 


35. Corona-Newsletter vom 27. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

warum der Gottesdienst einer baptistischen Gemeinde in Frankfurt/Main vor etwas mehr als 14 Tagen zu einem Hotspot der Verbreitung des Corona-Virus geworden ist, ist jetzt nachvollziehbar. Auf ihrer Homepage schreibt die betroffene Gemeinde:

„Rückblickend kann gesagt werden, dass bei der Versammlung separate und kontrollierte Ein- und Ausgänge genutzt wurden, entsprechende Hinweisschilder angebracht waren, ausreichende Desinfektionsmittel zur Verfügung standen und der Abstand von 1,5 m eingehalten wurde. Im Nachhinein betrachtet wäre es für uns angebracht, beim Gottesdienst Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen zu tragen und auf den gemeinsamen Gesang zu verzichten. Da es in der Gemeinde viele Familien mit fünf und mehr Kindern gibt, nimmt die Anzahl der Ansteckungen zu Hause weiter zu. Die Betroffenen sind in häuslicher Quarantäne. Nach Bekanntwerden der Infektion wurden die Gottesdienste sogleich in das Online-Format überführt.“

Ich hoffe und bete, dass die Infizierten die Erkrankung überstehen! Schelte oder Häme sind aus meiner Sicht fehl am Platz. Gleichwohl zeigt der Vorgang, dass wir gut daran tun, sorgsam Regeln für unsere Gottesdienste und andere Veranstaltungen einzuhalten.

 

Regeln für vier Bundesländer

Eine Landeskirche, vier Bundesländer: Da wird es angesichts höchst unterschiedlicher Lockerungen auch schon mal unübersichtlich. Deshalb haben wir jetzt auf unserer Informationsseite www.ekir.de/corona für die großen Bereiche kirchlicher Arbeit die aktuell gültigen Regelungen nach „unseren“ Bundesländern sortiert. Wenn sich Änderungen ergeben, werden wir diesen neuen Artikel „Regelungen in vier Bundesländern“ so zügig wie möglich aktualisieren.

 

Angesichts der Lockerungsdynamik, die die Bundesländer derzeit an den Tag legen, bin ich sehr sicher, dass die nächste Aktualisierung nicht lange auf sich warten lassen wird. Jenseits dessen, was jetzt regional (wieder) erlaubt ist, gilt nach wie vor unsere Prämisse: Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gemacht werden! So ist beispielsweise der solidarische Schutz von Risikogruppen ein gewichtiger Punkt bei den Entscheidungen der jeweils zuständigen Gremien auf allen Ebenen unserer Kirche.

 

Im Zugehen auf die Gottesdienste zum Pfingstfest wünsche ich Ihnen die Begleitung und Stärkung durch die belebende Geistkraft unseres Gottes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 27. Mai 2020, 17 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


34. Corona-Newsletter vom 25. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

dass im Zusammenhang mit dem Gottesdienst einer baptistischen Gemeinde vor 14 Tagen in Frankfurt die Corona-Infektionszahlen in der Region nun deutlich gestiegen sind, ist eine bedrückende Nachricht. Noch sind zu wenige Fakten bekannt, um das Geschehen sachgerecht beurteilen zu können. Uns sind bislang keine vergleichbaren Fälle bekannt. Umso wichtiger ist mir, dass wir konsequent bei den miteinander vereinbarten Vorgaben des EKD-Eckpunktepapiers bleiben.

 

Taufen und Trauungen

Das erwähnte EKD-Eckpunktepapier, das mit den Fachleuten des Robert-Koch-Instituts abgestimmt ist, ist Teil unserer landeskirchlichen Hinweise zu Präsenzgottesdiensten. Weil Taufen und Trauungen nun wieder unter den gleichen Rahmenbedingungen wie Sonntagsgottesdienste zulässig sind, haben wir die Hinweise zu den Kasualien aktualisiert. Dort finden Sie jetzt Praxistipps für entsprechend „kontaktarme“ Amtshandlungen.

 

Mit den Händen singen

In der Fülle der E-Mails rund um die Corona-Pandemie bin ich auf eine aus meiner Sicht schöne Idee gestoßen: Weil derzeit in unseren Gottesdiensten aufs Singen verzichtet werden muss, ist eine Gehörlosenseelsorgerin gebeten worden, mit der – hörenden – Gemeinde ein Lied in Gebärdensprache zu singen. Pfingsten wird also mit den Händen gesungen: „Du, Herr, gabst uns dein festes Wort“. Ich finde dies eine gute Gelegenheit, die Schönheit der Gebärden zu erleben und so auch mit der Welt der hörgeschädigten und gehörlosen Brüder und Schwestern in Kontakt zu kommen, die wir sonst eher weniger im Blick haben.

 

Bildung ja, Bibelkreis nein?

Nicht alle Regelungen rund um die Pandemie und den Umgang damit sind unbedingt konsistent: Dass Bildungsveranstaltungen wieder stattfinden können, kirchliche Gruppen und Kreise derzeit aber noch nicht erlaubt sind, ist ein möglicher Widerspruch, der z. B. in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen angelegt ist. Das mag irritierend sein, ist aber derzeit geltende Rechtslage. Wir gehen allerdings davon aus, dass die nächste Überarbeitung seitens der Landesregierung hier Klarheit schafft.

 

Informationen und Checklisten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Die für uns als Evangelische Kirche im Rheinland zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat Informationen und Checklisten zusammengestellt, die Sie nun auch auf unserer Internetseite www.ekir.de/corona finden: Hinweise zur Gremienarbeit vor Ort, Anleitung zur Erstellung von Prüflisten sowie eine Übersicht über Tätigkeitsfelder zur Erstellung eigener Prüflisten.

 

Sommerfreizeiten in Zeiten von Corona

Sind im Sommer Freizeiten möglich? Wenn ja, wie? Und welche Alternativen gibt es, wenn alles abgesagt werden muss? Damit beschäftigten sich mehr als 30 Mitarbeitende aus der Jugendarbeit der rheinischen und anderer Kirchen bei einem Online-Stammtisch. Es wurde deutlich: Die Ungewissheit ist genauso groß wie die Kreativität. Auf unserer Internetseite ist nachzulesen, was die Fachleute aus der Jugendarbeit derzeit beschäftigt. In diesem Zusammenhang lohnt auch ein Besuch auf den Corona-Sonderseiten der Evangelischen Jugend im Rheinland.

 

Liebe Geschwister,

bevor ich es vergesse: In dem oben erwähnten Pfingstgottesdienst wird auch noch ein zweites Lied in Gebärdensprache gesungen. Sehen Sie selbst, von welcher lebendigen Hoffnung und Freude dort so ausdrucksstark reden gemacht wird!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 25. Mai 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


33. Corona-Newsletter vom 22. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

am Brückentag zwischen dem Himmelfahrtstag und dem Exaudi-Wochenende gibt es einen kurzen Newsletter in Sachen Corona-Pandemie – die Nachrichtenlage ist heute erfreulich übersichtlich, am kommenden Montag wird es dann auf diesem Weg Praxistipps für die Taufen und Trauungen geben, die sich nicht verschieben lassen.

 

Bildungsangebote möglich

Nach dem Newsletter vom vergangenen Montag hat mich die Geschäftsführerin des Evangelischen Erwachsenenbildungswerks Nordrhein (eeb Nordrhein) darauf aufmerksam gemacht, dass in Nordrhein-Westfalen nun auch Veranstaltungen der allgemeinen Weiterbildung und der Familienbildung bis maximal 100 Personen erlaubt sind, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Diese werden ja nicht selten in Räumen von Kirchengemeinden abgehalten. Inwieweit Gemeinden ihre Räume für Bildungsangebote öffnen, während eigene Gruppen und Kreise noch nicht wieder zusammenkommen können, muss dann in großer Verantwortung vor Ort entschieden werden.

 

Kirche ist in Corona-Zeiten viel zu still …“

Ist dieser vorwurfsvolle Satz richtig? Das wird in diesen Tagen auch in den Medien und den sozialen Netzwerken leidenschaftlich und kontrovers diskutiert. Auch unser Präses, Manfred Rekowski, denkt über diesen Satz nach, wenn ihm in diesen Tagen eine solche Haltung entgegenschlägt. „Ich glaube, das ist ein bisschen richtig“, sagt er in seinem aktuellen Videobeitrag, und: „Es ist aber auch ganz falsch.“ Das ganze Präses-Video sehen Sie hier.

 

Gottesdienst auf ekir.de aus Burscheid

Was möglich ist, wenn Gottes Geist in unsere Herzen einzieht, davon erzählt am Sonntag Exaudi der Videogottesdienst der Evangelischen Kirchengemeinde Burscheid im Kirchenkreis Leverkusen. Sie können an diesem Sonntag, der schon auf das nahende Pfingstfest verweist, mitfeiern – ab 10 Uhr auf www.ekir.de. Wer online Gottesdienst feiert, kann sich auch online an der Kollekte beteiligen. In den Gemeinden der rheinischen Kirche wird am 24. Mai für innovative Projekte zur Mitgliederbindung, Mitgliedergewinnung und zum Gemeindeaufbau gesammelt. Wir freuen uns, wenn alle Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland, die (auch) online Gottesdienst feiern, auf den entsprechenden Internetseiten auf diese Möglichkeit der Online-Kollekte verweisen.

 

Exaudi – der letzte Sonntag vor Pfingsten verdankt seinen Namen der lateinischen Übersetzung des 27. Psalms, in dem es heißt: „Exaudi, Domine, vocem meam, qua clamavi ad te.” In der Lutherbibel 2017 wird das so übersetzt: „HERR, höre meine Stimme, wenn ich rufe; sei mir gnädig und antworte mir!“ Genau das wünsche ich Ihnen, und ich wünsche es auch mir, dass der lebendige Gott zu allen Zeiten und in allen Herausforderungen ein offenes Ohr und ein weites Herz für uns hat. Und ich danke allen, die mit Freude, Fantasie und Energie in dieser umgetriebenen Welt von unserem Herrn und seinem offenen Ohr und Herzen einladend und gewinnend reden machen – analog wie digital.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 20. Mai 2020, 14 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


32. Corona-Newsletter vom 18. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

jeden Tag erreichen uns Anfragen aus Kirchenkreisen und -gemeinden, in denen es um die Wiederaufnahme der Gruppen und Kreise geht. Wann solche Treffen wieder erlaubt sein werden, ist derzeit für uns nicht einschätzbar. Nach wie vor gelten grundsätzlich die Kontaktbeschränkungen für Gemeinschaftsaktivitäten, die uns nun schon seit Wochen begleiten. Für die kirchliche Arbeit gelten je nach Landesrecht im Wesentlichen lediglich in folgenden Bereichen Ausnahmen von den Beschränkungen: Gottesdienste, (partiell) Beerdigungen/Trauerfeiern, Konfirmandenarbeit, (partiell) Kinder- und Jugendarbeit, Sitzungen von Presbyterien und Kreissynodalvorständen. Alle anderen Veranstaltungen sind derzeit nicht erlaubt.

Je nach Bundesland könnten allerdings bestimmte Ausnahmen, die im Kultur- und Bildungsbereich gelten, auch auf ähnliche kirchliche Veranstaltungen angewendet werden. Ob diese Auslegung allerdings zulässig ist, muss noch geklärt werden. Im Zweifel hilft die Nachfrage bei der örtlich zuständigen Behörde.

 

Konfirmandenarbeit auch in Hessen wieder möglich

Auch in Hessen sind Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit unter gewissen Voraussetzungen wieder erlaubt. Konfirmandenarbeit ist damit unter den Bedingungen, wie sie das Fachdezernat für NRW beschrieben hat, im Kirchenkreis An Lahn und Dill ebenfalls wieder möglich. In der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (gültig vom 9. Mai 2020 bis zum 5. Juni 2020) gilt diesbezüglich der § 5. Auf der Homepage des hessischen Jugendrings werden entsprechende Informationen stetig aktualisiert.

 

„Ganzheitliche Arbeit mit Abstand“: Ideen für die Konfirmandenarbeit

Seit dem Newsletter Nr. 30 vom 11. Mai mit dem Hinweis auf die in NRW wieder mögliche Konfirmandenarbeit fragen Kirchengemeinden, wie ein solches Treffen mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden sinnvoll sein kann, ohne dass es ein reiner „Frontalunterricht“ wird. Dazu hat Landespfarrer Kai Steffen, am Pädagogisch-Theologischen Institut zuständiger Dozent, gemeinsam mit dem Fachbeirat für Konfirmand*innenarbeit Ideen und Hinweise entwickelt. Sie finden das Papier „Ganzheitliche Arbeit mit Abstand“ hier.

 

Gemeinsam Lösungen finden

In unserer Kirche wird derzeit viel Neues erprobt. Mit den Lockerungen und den damit verbundenen Möglichkeiten werden die Herausforderungen noch komplexer. Da ist es sicher gut, wenn man gemeinsam Lösungen finden kann. Dabei hilft das Zentrum Gemeinde und Kirchenentwicklung. Dazu öffnet es täglich zwischen 17 und 18 Uhr einen virtuellen Konferenzraum. Wie das Angebot funktioniert, lesen Sie hier.

 

Mit internationaler Solidarität gegen Corona

Gemeinsam helfen evangelische Kirchen ihren Partnern in Afrika und Asien, die Folgen von Corona einzudämmen – mit mehr als 1,5 Millionen Euro. Die Vereinte Evangelische Mission (VEM) in Wuppertal hat einen Hilfsfonds von einer Million Euro eingerichtet. Die rheinische und die westfälische Kirche geben je 250.000 Euro dazu. Ich freue mich, wenn möglichst viele diesen Hilfsfonds mit einer Spende unterstützen.

 

Angesichts der Corona-Pandemie stehen wir auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland vor großen organisatorischen, finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Die landeskirchlichen Gremien beschäftigen sich intensiv damit – und natürlich werden wir Sie auch an dieser Stelle über den Fortgang informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 18. Mai 2020, 18 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


31. Corona-Newsletter vom 13. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

mit den zunehmenden Öffnungen von Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen in den Gemeinden bekommen die zu führenden Anwesenheitslisten eine zunehmende Bedeutung bei der Aufdeckung von Infektionsketten. Uns erreicht die Frage, wie mit diesen Anwesenheitslisten umgegangen werden muss, um dem berechtigten Interesse der Gemeindeglieder am Schutz ihrer personenbezogenen Daten gerecht zu werden. Dazu möchten wir für die Praxis folgendes Verfahren vorschlagen:

Anwesenheitslisten in verschlossenem Umschlag aufbewahren

Die im Gottesdienst, der Gremiensitzung etc. ausgelegten und ausgefüllten Anwesenheitslisten werden in einem zu verschließenden Briefumschlag unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung hinterlegt. Der verschlossene Briefumschlag wird den zuständigen Ordnungsbehörden auf Anforderung ausgehändigt. Erfolgt eine solche behördliche Anforderung nicht innerhalb von vier Wochen nach der fraglichen Veranstaltung (drei Wochen in Rheinland-Pfalz), ist der verschlossene Umschlag zu vernichten. Soweit die zweckgebundenen persönlichen Daten elektronisch erhoben wurden, sind sie ebenfalls vier Wochen nach der fraglichen Veranstaltung zu löschen (drei Wochen in Rheinland-Pfalz). Unsere Hinweise zu den sogenannten Präsenzgottesdiensten haben wir entsprechend aktualisiert.

Lockerungen bei Trauerfeiern und Bestattungen

Mit den jüngsten Lockerungen gibt es auch veränderte Rahmenbedingungen für Trauerfeiern und Bestattungen – allerdings nicht überall! Während in Hessen und Nordrhein-Westfalen die Möglichkeiten wieder größer sind, bleibt es im Saarland und in Rheinland-Pfalz bei engeren Regeln. Mehr dazu finden Sie hier – wie immer unter dem Vorbehalt der sich mitunter schnell verändernden staatlichen Vorgaben.

Gerade in den Kirchengemeinden muss derzeit sehr viel überlegt und geplant werden. Das sind für die Presbyterien und die Mitarbeitenden keine einfachen Beratungen. Auch in Einrichtungen und Werken gibt es viel zu regeln und zu tun. Alle, die daran mitwirken, tragen große Verantwortung, die in diesen Wochen und Monaten, so empfinde ich es, extrem spürbar ist. Da hat es mit gutgetan, heute Morgen im Herrnhuter Losungsbüchlein den Lehrtext aus dem 2. Thessalonicherbrief zu lesen: „Unser Herr Jesus Christus und Gott, unser Vater, der uns geliebt und uns einen ewigen Trost gegeben hat und eine gute Hoffnung durch Gnade, der tröste eure Herzen und stärke euch in allem guten Werk und Wort.“

In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 13. Mai 2020, 16.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


30. Corona-Newsletter vom 11. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

wie geht es Ihnen? Diese Frage stellen Plakate und Postkarten mit einer bunten Reihe von Emojis: Damit können Gemeinden und Einrichtungen darauf aufmerksam machen, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger unserer Kirche auch in Zeiten der Kontaktminimierung ansprechbar sind. Das Motiv schlägt eine Brücke zu Menschen, die ein offenes Ohr, Hilfe und Rat suchen. In die Druckvorlagen können Sie Ihre Kontaktdaten und -zeiten eintragen. Ausgedruckt, ausgehängt und verschickt werben die Plakate und Postkarten für Gesprächsmöglichkeiten gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie: #seelsorgeistda. Das Material, das auch in Social Media verwendet werden kann, finden Sie hier.

 

Kinder- und Jugendarbeit/Konfirmandenarbeit

In Nordrhein-Westfalen ist Kinder- und Jugendarbeit wieder eingeschränkt möglich. Hier, so unsere Fachleute, ist die Lage in Bezug auf Jugendarbeit und die daraus abzuleitenden Regelungen für die Konfirmandenarbeit eindeutig. In den drei anderen Bundesländern, mit denen wir als Evangelische Kirche im Rheinland zu tun haben, ist das noch nicht so klar. Hinweise zur Kinder- und Jugendarbeit in NRW gibt es hier. Das Fachdezernat und das Pädagogisch-Theologische Institut haben ein Update für die Konfirmandenarbeit geschrieben. Unsere grundsätzlichen Hinweise zur Konfirmandenarbeit mit den notwendigen Links finden Sie hier.

 

Ideen für zukünftige Gottesdienste

Wie schlagen Sie in den Kirchengemeinden künftig die Brücke zwischen denen, die sonntags zum Gottesdienst in die Kirche kommen, und jenen, die angesichts der Hygieneregeln keinen Platz finden bzw. als Angehörige einer Risikogruppe ohnehin daheimbleiben sollten? Gerne sammeln wir Ihre Anregungen und Erfahrungen in der Ideenbörse Gottesdienst.

 

Auswertung von Gottesdienststreams

Gemeinden berichten, dass an digitalen Gottesdienstangeboten manchmal sogar mehr Menschen teilnehmen als vor der Corona-Pandemie in den Kirchen. Es stellt sich die Frage, wie und ob Gemeinden weiterhin digitale Angebote machen. Deshalb werden zurzeit Studien zu digitalen Gottesdiensten geplant und durchgeführt. Die Zugriffsstatistiken der Streamingdienste liefern in anonymisierter Form viele Daten, z. B. welche Altersgruppen sich an digitalen Gottesdiensten beteiligen, aus welchen Regionen sie kommen und wie intensiv bzw. lange die Teilnahme ist. Zur Planung einer Studie bedarf es einer Vorerhebung. Der landeskirchliche Arbeitsbereich Kommunikation sucht daher Gemeinden, die bereit sind, ihre Nutzungsstatistiken von Gottesdienststreams zu teilen und freut sich über eine Meldung an internet@ekir.de.

 

Mit den Lockerungen, die wir in diesen Tagen erleben und die auch kontrovers diskutiert werden, ist das so eine Sache. Da kommt es mitunter auf die Feinheiten an: Musikunterricht, also gegen Bezahlung, ist in NRW beispielsweise mit bis zu sechs Personen erlaubt. Für atmungsintensives Musizieren (Gesang, Bläsermusik) ist aber nur Einzelunterricht zulässig. Bei Musikproben ist eine bestimmte Gruppengröße erlaubt. Von der Erlaubnis ausdrücklich ausgenommen sind wiederum Gesang und Bläsermusik. Und auch bei dem, was erlaubt ist, sind Abstandsregeln oder Personenzahlen pro Quadratmeter zu beachten. Wir müssen also jede Menge Details im Blick behalten – locker gehen Lockerungen wahrlich nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 11. Mai 2020, 17 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


29. Corona-Newsletter vom 8. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in diesen Tagen erreichen uns viele Anfragen aus den Kirchengemeinden: Dürfen wir nicht vielleicht doch im Gottesdienst singen? Können wir nicht auch schon mit der Frauenhilfe wieder starten, da in Kürze doch auch die Konfirmandenarbeit wieder beginnt? Die von der Politik angekündigten sukzessiven Lockerungen werden recht schnell vollzogen. Weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen zeichnen sich ab.

Das alles wirft viele Fragen auf, die wir in kurzer Frist bedenken und beantworten müssen. Ich meine, es ist gut, wenn wir das mit Sorgfalt und Gelassenheit angehen. Für die Gottesdienste gilt nach wie vor, was wir im EKD-Eckpunktepapier (Schutzkonzept) vereinbart haben. Wenn es neue Erkenntnisse und in deren Folge Veränderungen gibt, werden wir Sie darüber informieren. Gestern hatte ich Ihnen angekündigt, dass wir Sie zur Wiederaufnahme der Konfirmandenarbeit mit Material versorgen werden. Das wird vermutlich am Montag der Fall sein. Dann werden wir Ihnen hoffentlich auch Hinweise zur Kinder- und Jugendarbeit geben können, die unter Auflagen auch wieder möglich ist. Die Fachleute arbeiten unter Hochdruck daran.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben vereinbart, die Lockerungsentscheidungen zu regionalisieren. Damit müssen wir auch mit regional sehr unterschiedlichen Vorgaben rechnen. Das bedeutet, dass die Presbyterien, die nach unserer Ordnung vor Ort eigenverantwortlich entscheiden und handeln, stärker als bisher auf die Informationen ihrer Ordnungsbehörden angewiesen sein werden. Bei allen anstehenden Entscheidungen ist es nach meiner Überzeugung gut, sich von der Devise leiten zu lassen: „Im Zweifel für den Infektionsschutz!“

 

Hinweise zu Schulgottesdiensten

Im Hinblick auf die schrittweise Öffnung der Schulen stellen sich auch Fragen zu den Schulgottesdiensten. Die Fachleute der Abteilung Bildung im Landeskirchenamt haben dazu aktuelle Hinweise zusammengestellt. Diese finden Sie in der Linkliste am unteren Ende unserer Informationsseite www.ekir.de/corona bzw. direkt zum Download hier.

 

 

Kollekte am kommenden Sonntag

Am Sonntag ist Kantate. An diesem Tag im Kirchenjahr ist die Kollekte traditionell für die Kirchenmusik bestimmt. Wenn Sie Ihren Gottesdienst (auch) digital feiern, können Sie die Besucherinnen und Besucher, die mit Ihnen via Internet verbunden sind, einladen, sich an der Kollekte zu beteiligen, indem Sie diese Seite verlinken. Grundsätzlich sind jederzeit Online-Kollekten möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

 

Liebe Geschwister,

in diesen Tagen lernen wir, dass die Umsetzung von Lockerungen nicht weniger herausfordernd ist als die Umsetzung von Kontaktsperren etc. Die Bewältigung unserer Aufgaben ist anstrengend und manchmal auch entnervend. Nicht zuletzt deshalb danke ich Ihnen ausdrücklich für alle Kraft und alle Kompetenz, die Sie in diesen bewegten Zeiten für unsere Kirche einsetzen – damit die frohe Botschaft verkündigt wird und Menschen in Wort und Tat Trost und Hilfe finden. Vor allem aber wünsche ich Ihnen tröstende und stärkende Gottesbegegnungen im Alltag wie am Sonntag.

 

Gott befohlen!

Ihr

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 8. Mai 2020, 17.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


28. Corona-Newsletter vom 7. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

die Lockerungen, die die Bundesländer gestern angekündigt haben und die sie nun sukzessive umsetzen, führen zu mehr oder minder stark voneinander abweichenden Regelungen in den vier Ländern unseres Kirchengebiets. Auch innerhalb der einzelnen Bundesländer kann es in den Städten und Landkreisen unterschiedliche Regelungen in den Allgemeinverfügungen geben. Daher müssen Sie und wir bei allen unseren Planungen für die weitere Arbeit sehr genau hinschauen, was jeweils in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland gilt.

Was die jetzt veränderten Regeln zum Schulbesuch zum Beispiel für die Konfirmandenarbeit bedeuten, damit beschäftigen sich unsere Fachleute aktuell. Dazu wird es zeitnah weitere Informationen geben.

 

Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten von Corona

Während Schulen ihre Türen teilweise wieder öffnen, bleiben Jugendhäuser weiter geschlossen. Damit fehlt Kindern und Jugendlichen eine wichtige Anlaufstelle. Um das zu kompensieren, lassen die Mitarbeitenden ihrer Kreativität freien Lauf und schaffen digitale Angebote – vom virtuellen Café bis zum Empowerment-Kurs. Was sich in der Jugendarbeit in unserer Kirche so alles tut, ist hier nachzulesen.

 

Herausforderungen für die Schulseelsorge

Schulseelsorgerinnen und -seelsorger sind in Zeiten der Corona-Pandemie gefragt und stehen vor bislang nicht gekannten Aufgaben. Sie sind von Anfang an kreativ und engagiert mit den Herausforderungen umgegangen, sagt Sabine Lindemeyer, Landespfarrerin für Schulseelsorge. Sie beschreibt, was gerade auch in diesen Wochen, in denen der Schulbetrieb wieder anläuft, wichtig ist: Halt, Sicherheit und ein wenig Normalität.

 

Gottesdienste: Termindatenbank ein nützliches Werkzeug

Im Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland haben wir mit der Termindatenbank termine.ekir.de auch ein Werkzeug, das ein Anmeldeverfahren für Veranstaltungen bereitstellt. Damit können Gottesdienstbesucherinnen und -besucher ihre Kontaktdaten hinterlegen, um im Infektionsfall eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Außerdem kann über die Reservierungsfunktion angezeigt werden, wenn die maximale Teilnehmerzahl eines Gottesdienstes mit in der Kirche anwesender Gemeinde erreicht ist. Auf termine.ekir.de eingetragene digitale Gottesdienste werden automatisch auf der EKD-Website https://www.kirchevonzuhause.de ausgegeben. Informationen zur Handhabung von termine.ekir.de finden Sie im Intranet.

 

Sonntagsgottesdienst aus Neuss

Den wöchentlichen Sonntagsgottesdienst auf www.ekir.de gibt es in dieser Woche aus Neuss-Süd: Obwohl in der Kirchengemeinde wieder Gottesdienste mit Besucherinnen und Besuchern stattfinden, hält die Gemeinde am Online-Angebot aus den vorangegangenen Wochen fest. Am Sonntag, 10. Mai, ist auf ekir.de das vorab aufwendig produzierte Gottesdienstvideo zum Sonntag Kantate aus der Kreuzkirche in Neuss-Gnadental zu sehen.

 

Ein Blick nach Namibia

Als rheinische Kirche sind wir mit vielen Partnerkirchen in der Welt verbunden. Auch dort prägt die Corona-Pandemie das Leben, zum Beispiel in Namibia: Wenig Infizierte und bisher keine Todesfälle – dennoch hat Corona auch dort das Leben lahmgelegt.  Ernst ǁGamxamûb, ehemaliger Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Republik Namibia, erzählt in einem Skype-Interview, wie sich in Gemeinden Denkweisen und Gewohnheiten positiv verändert haben, aber auch, was ihm Sorgen bereitet.

 

Liebe Geschwister,

Lockerungen sorgen für ein Gefühl von Normalität: zum Beispiel, wenn man nach Wochen wieder zum Friseur gehen kann. Es ist gut, wenn man zu einem Stück Normalität zurückkehren kann, stellt Präses Manfred Rekowski in seinem heutigen Video auf unserer Homepage fest. Dennoch wünscht er sich, dass wir in der rheinischen Kirche vieles dauerhaft beibehalten, was in der Krise erfolgreich ist: Kirche, die Menschen aufsucht und beteiligt.

 

Für heute grüße ich Sie herzlich

Ihr

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 7. Mai 2020, 15.30 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


27. Corona-Newsletter vom 4. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

mit Inkrafttreten den neuen Coronaschutzverordnungen der Länder sind im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland ab heute wieder Präsenzsitzungen für Leitungsgremien von Körperschaften öffentlichen Rechts zulässig. Allerdings sind für Sitzungen zum Beispiel des Presbyteriums analog zu den Voraussetzungen für Gottesdienste Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstands von eineinhalb Metern sicherzustellen. Im Übrigen gilt auch hier das, was wir zu Haftung bei Gottesdiensten im Corona-Newsletter 25 mitgeteilt haben. Örtliche Vorgaben können von der grundsätzlichen Erlaubnis der Länder abweichen. Deswegen sollten Sie vor der Einladung zu Präsenzsitzungen die entsprechenden Verfügungen Ihrer Kommune bzw. Landkreises einsehen.

Und auch mit Blick auf die Präsenzsitzungen von Leitungsgremien gehen wir davon aus, dass diese nun nicht auf Biegen und Brechen kurzfristig durchgeführt werden müssen: Wie bei den Gottesdiensten gilt auch hier, dass der Schutz von Menschen vor einer möglichen Ansteckung mit dem Virus Priorität hat. Wenn Sie gute Erfahrungen mit Videokonferenzen gemacht haben, spricht aus Sicht des Infektionsschutzes viel dafür, erst einmal auf diesem bewährten Weg weiterzumachen. In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf den Blog der Evangelischen Familienbildungsstätte Saar. Dort gibt es nützliche Hinweise, wie eine Videokonferenz gut gelingen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 4. Mai 2020, 15 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.


26. Corona-Newsletter vom 30. Aril 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschwister,

in einigen Gemeinden unserer Kirche werden am Sonntag nach mehrwöchiger Zwangspause wieder Präsenzgottesdienste stattfinden. An den meisten Stellen gibt es aber noch das inzwischen bewährte „Alternativprogramm“, denn die Presbyterien bereiten die notwendigen Schutzmaßnahmen behutsam und sorgfältig vor.

Ich bin auf die Erfahrungen gespannt, wie sich die besonderen Anforderungen auf die Präsenzgottesdienste auswirken. Klar erscheint mir, was Präses Manfred Rekowski heute so formuliert hat: „So, wie wir sie kannten, werden unsere Gottesdienste bis auf weiteres nicht sein. Auch wenn sich Gemeindemitglieder nach so langer Zeit der Kontaktsperre in einer Kirche wiedersehen, wird sich kaum das ihnen vertraute Gemeinschaftsgefühl einstellen.“ Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Blick auf unsere Partner in der Ökumene

Die Corona-Pandemie beschäftigt nicht nur uns, sondern auch unsere Partnerkirchen in der Welt. In einer Serie auf www.ekir.de blicken wir dorthin, aktuell nach Frankreich: Mit mehr als 2700 Toten zählt Grand Est zu den am stärksten vom Corona-Virus betroffenen Regionen Frankreichs. Mittendrin liegt die reformierte Kirchengemeinde Le Bouclier in Straßburg. Presbyterin Evelyne Will-Muller erzählt vom Gemeindeleben, den Sorgen der Menschen vor Ort, aber auch, was sie persönlich hoffnungsvoll stimmt.

 

Chöre und das Virus

Gemeinde- und Chorgesang sowie Bläsermusik werden von Virologen aktuell als besonders gefährdend eingeschätzt. Deswegen findet sich der Verzicht darauf in den EKD-Eckpunkten und unseren Hinweisen zu Präsenzgottesdiensten. Landeskirchenmusikdirektor Ulrich Cyganek hat der Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten in dieser Woche berichtet, dass in zwei EKD-Gliedkirchen zu Chören und Corona derzeit Gutachten in Arbeit sind. Er machte deutlich, dass mit einer Wiederaufnahme der präsenten Probenarbeit keinesfalls vor den Sommerferien zu rechnen ist. Auch für das zweite Halbjahr 2020 sei die Lage ungewiss. Wenn uns die Ergebnisse der Gutachten vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

 

„Corona im Arbeitsalltag“: Hotline für Mitarbeitende

Die BAD GmbH ist unsere Partnerin in arbeitsmedizinischen Fragen. Das BAD-Team hat ein Infotelefon „Corona im Arbeitsalltag“ eingerichtet. Mitarbeitende unserer Kirche können sich unter der Rufnummer 069 955276-68 bei Fragen zu medizinischen Themen dort melden. Bei Fragen zu Themen der Arbeitssicherheit lautet die Rufnummer 069 955276-42. Die Telefone sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr besetzt.

 

#digitalekirche ist manchmal gar nicht so einfach

Dass dieser Satz stimmt, können wahrscheinlich alle bestätigen, die derzeit die vielen wunderbaren digitalen Seelsorge-, Gottesdienst- und Musikangebote in unserer Kirche stemmen. Die Kirchengemeinde Uellendahl-Ostersbaum etwa präsentiert bei YouTube „Losung to go“. Die Clips stärken für jeden Tag. Was aber bei den Aufzeichnungen so alles schief gehen kann, ist wunderbar menschlich und unterhaltsam. Die Macherinnen und Macher haben Humor und es dokumentiert.

 

Apropos Losung! Für den morgen beginnenden Mai heißt der Monatsspruch: „Dient einander als gute Verwalter der vielfältigen Gnade Gottes, jeder mit der Gabe, die er empfangen hat!“ Dieses Wort aus dem 1. Petrusbrief geht mir durch den Kopf, wenn ich an die Dienste denke, die unzählige begabte Menschen in unserer Kirche auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie leisten – in der Seelsorge, der Verkündigung, der Diakonie und an so vielen anderen Stellen. Ich danke Gott für diesen Reichtum, durch den wir gerade jetzt das Evangelium in Wort und Tat verkündigen können.

 

Herzliche Grüße

Ihr

 

Dr. Johann Weusmann
Vizepräsident
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt

www.ekir.de/klingelbeutel

 

Stand: 30. April 2020, 16 Uhr.

Hinweis: Diese E-Mail ist an alle ekir.de-Mailadressen verschickt worden.